Nulleinspeisung: Wenn die Photovoltaikanlage keinen Strom in das öffentliche Netz einspeist
Wer über das Thema Strom aus Sonnenenergie oder die Errichtung einer eigenen Photovoltaikanlage nachdenkt, kommt früher oder später mit der Einspeisung in das öffentliche Stromnetz in Berührung. Dabei taucht auch der Begriff „Nulleinspeisung“ auf. Was es damit auf sich hat, erklärt dieser Beitrag.
Die Funktionsweise einer Photovoltaikanlage
Um die Frage der Nulleinspeisung zu klären, ist es zunächst wichtig zu verstehen, wie eine Photovoltaikanlage funktioniert und wie der erzeugte Solarstrom verwendet werden kann. Bei einer Photovoltaikanlage ohne Batteriespeicher muss der Strom dann verbraucht werden, wenn er erzeugt wird. Dies gilt sowohl für Privathaushalte als auch für Fabriken oder Industrieunternehmen. Das bedeutet, dass der Strom entweder im eigenen Haus bzw. Unternehmen verbraucht oder ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird.
Jede Kilowattstunde Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage senkt die eigene Stromrechnung, da kein Strom aus dem öffentlichen Netz eingekauft werden muss. Zusätzlich ist es möglich, überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen. Dieser eingespeiste Strom unterliegt der sogenannten Einspeisevergütung, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt ist. Das Gesetz bestimmt, wie viele Cent pro eingespeiste Kilowattstunde vergütet werden. Während die Einspeisung von Strom aus Photovoltaikanlagen früher ein lukratives Geschäft war, sind die Einspeisevergütungen in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Während die Vergütung um die Jahrtausendwende noch bei knapp 50 Cent pro Kilowattstunde lag, sind es heute meist unter 10 Cent. Die rentabelste Option ist daher heute, den Strom aus einer Photovoltaikanlage selbst zu nutzen.
Die Nulleinspeisung im Detail
Während Photovoltaikanlagen in den Anfangsjahren in Deutschland hauptsächlich errichtet wurden, um Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen, steht heute der Eigenverbrauch im Fokus. Daher gehen immer mehr Anlagen mit der Option der Nulleinspeisung in Betrieb. Die Nulleinspeisung bedeutet, dass keine Energie aus der eigenen Photovoltaikanlage in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Dazu ist spezielle Hardware erforderlich, die verhindert, dass der Wechselrichter die Energie ins Stromnetz leitet, wenn sie im eigenen System nicht gebraucht wird.
Doch was passiert mit der überschüssigen Energie? Wer die Strategie der Nulleinspeisung verfolgt, hat beispielsweise einen zusätzlichen Stromspeicher installiert. Die überschüssige Energie fließt in diesen Speicher und wird dort gespeichert, bis sie wieder benötigt wird. Ob dies zum Laden von E-Fahrzeugen, für den Handel am Strommarkt oder als Reserve für die Ersatzstromversorgung geschieht, steht dabei dem Betreiber offen.
Alternativen zur Nulleinspeisung: Volleinspeisung und Überschusseinspeisung
Bei der Volleinspeisung wird der gesamte Strom aus der Photovoltaikanlage direkt in das Stromnetz eingespeist. Diese Methode war in den Boomzeiten der Solarenergie sehr beliebt, ist aber heute kaum noch rentabel, da die Einspeisevergütungen deutlich gesunken sind. Heutzutage nutzen die meisten privat genutzten Photovoltaikanlagen die Überschusseinspeisung, bei der nur der überschüssige Strom ins Stromnetz eingespeist wird.
Für wen sich die Nulleinspeisung lohnt
Die Idee hinter der Nulleinspeisung klingt logisch: Strom, der nicht direkt verbraucht wird, wird gespeichert und später genutzt. Doch diese Strategie hatte einen Haken: In der Vergangenheit waren Energiespeicherlösungen relativ teuer. Die Anschaffung eines Batteriespeichers und die damit einhergehende Einsparung bei den Energiekosten standen in keinem guten Verhältnis. Das führte dazu, dass der Strom bei der Nulleinspeisung weder verbraucht, noch gespeichert, noch eingespeist wurde – er ging schlicht verloren. Doch das hat sich in den letzten Jahren geändert: Die Kosten für Batteriespeicher sind massiv gesunken und die Technologie hat sich rapide weiterentwickelt.
Oft gibt es bei Gebäuden mit großen Dachflächen das Problem, dass die Photovoltaikanlage bei gutem Wetter erhebliche Leistungen erbringt, die deutlich über dem Eigenverbrauch liegen. Bei schwachem Sonnenlicht ist die Leistung jedoch gerade ausreichend, um den eigenen Strombedarf autark zu decken, ohne teuren Netzstrom einkaufen zu müssen. Was tun in einem solchen Fall? Aufgrund der hohen Schwankungen erlaubt der Netzbetreiber die Einspeisung möglicherweise nicht. In diesem Fall ist es sinnvoll, in einen zusätzlichen Batteriespeicher zu investieren. Eine Solaranlage mit Nulleinspeisung kann so eine dauerhaft rentable Option sein und sich langfristig lohnen.
Die verschiedenen Formen der Nulleinspeisung
Bei der Nulleinspeisung gibt es verschiedene Ansätze. Ohne Speicher kann ein Wechselrichter die Produktion an den Verbrauch anpassen, indem er die Produktion drosselt, wenn der Verbrauch niedrig ist. Dadurch entsteht kein überschüssiger Strom.
Die zweite Variante ist eine Photovoltaikanlage mit Speichersystem. In diesem Fall wird der überschüssige Strom in einem Batteriespeicher zwischengespeichert. Commeo bietet verschiedene Speicherlösungen in verschiedenen Größen an – individuell anpassbar an die jeweiligen Anforderungen. Zusammen mit dem intelligenten Energy Control System inklusive Wechselrichter sorgt das System dafür, dass der Strom in Phasen der Überproduktion gespeichert wird. Es überwacht sowohl den Strombedarf, beispielsweise im Unternehmen, als auch den Ladestand im Batteriespeicher. In der Regel fließt der Strom zuerst zu den Verbrauchern. Ist deren Bedarf gedeckt und überschüssiger Strom vorhanden, fließt dieser in den Energiespeicher. Wenn sowohl der Strombedarf im Unternehmen gedeckt als auch der Batteriespeicher vollständig geladen ist, drosselt die Photovoltaikanlage die Stromerzeugung, bis wieder Bedarf besteht.
Welche Voraussetzungen sind für die Nulleinspeisung nötig?
Grundsätzlich ist die Nulleinspeisung bei jeder Photovoltaikanlage erlaubt. Die genauen rechtlichen Bestimmungen hierzu sind im Votum 2019/7 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) festgehalten. Selbstverständlich muss die Anlage – wie jede andere Photovoltaikanlage in Deutschland – spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert sein. Zudem muss die Anlage vom Netzbetreiber überprüft und freigegeben werden. Nur so kann der Netzbetreiber sicherstellen, dass die Anlage netzkonform ist und den Betrieb gestatten.